Fragen & Antworten

Wenn eine Psychotherapie angeraten wird, ist die Begründung oftmals unterschiedlich – je nachdem, ob zum Beispiel Ärzt:innen, Angehörige oder Freund:innen den Ratschlag geben. Wenn Sie selbst überlegen, ob eine Psychotherapie Ihnen weiterhelfen könnte, fühlen Sie sich möglicherweise durch Probleme in Ihrem Leben sehr beeinträchtigt. Vielleicht stellen Sie auch fest, dass es Ihnen nicht gelingen will, Ihren Alltag, Ihre Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Oder Sie erleben Stimmungen und Gedanken, die Sie beunruhigen oder ängstigen. Im Folgenden beschreiben wir beispielhafte Situationen und mögliche Symptome, die ein Hinweis darauf sein können, dass eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist.

 

Mögliche Symptome

  • Sie fühlen sich fast permanent traurig oder niedergeschlagen. Was Ihnen früher Freude machte oder Sie interessiert hat, ist Ihnen jetzt gleichgültig. Morgens steht der Tag wie ein Berg vor Ihnen. Sie haben wenig Hoffnung, dass es Ihnen bald wieder besser gehen wird. Vielleicht denken Sie manchmal, dass es sinnlos ist, so weiter zu leben. Vielleicht haben Sie sogar schon mal versucht, sich das Leben zu nehmen – im letzteren Fall sollten Sie sich ganz dringend professionelle Hilfe suchen.
  • Sie erleben eine innere Unruhe, sodass Sie kaum für einen Moment ruhig sitzen können. Sie können sich nicht konzentrieren und sich nur kurz mit alltäglichen beruflichen oder privaten Dingen beschäftigen. Kreisende Gedanken machen es Ihnen unmöglich, z.B. einen Text oder ein Buch konzentriert zu lesen. Ihre Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit wird zusätzlich von Schlafstörungen beeinträchtigt.
  • Sie bekommen mitten im Alltagsgeschehen plötzlich intensive Angst- oder Panikgefühle, ohne dass Sie sich diese erklären können. Vielleicht merken Sie, dass diese Attacken in speziellen Situationen auftreten, zum Beispiel im Supermarkt in der Warteschlange vor der Kasse, beim Gang durch die Innenstadt, im Aufzug, beim Autofahren im Tunnel oder auf der Autobahn. Es kann auch vorkommen, dass Sie sich kaum noch zutrauen, Ihre Wohnung zu verlassen.
  • Ihr gesamtes Leben wird stark bestimmt von verschiedenen Ängsten, zum Beispiel vor Krankheiten. Sie haben extreme Furcht davor, dass Ihnen oder einem nahestehenden Menschen etwas zustoßen könnte.
  • Sie erleben sich dabei, dass Sie bestimmte Handlungen immer wieder ausführen. Das können Sie, selbst wenn Sie es wollten, nicht ohne weiteres unter Kontrolle bringen. Beispielsweise müssen Sie bestimmte Dinge immer wieder kontrollieren, auch wenn Ihnen bewusst ist, dass dies nicht nötig wäre. Oder Sie haben das Gefühl, sich sehr oft waschen zu müssen.
  • Menschen aus Ihrem Umfeld haben Ihnen bereits des Öfteren zu verstehen gegeben, dass Ihre Essgewohnheiten auffällig sind. Ihnen wird von verschiedenen Seiten gesagt, Sie seien viel zu dünn geworden, auch wenn das Ihrer Ansicht nach überhaupt nicht zutrifft. Sie haben selbst den Eindruck, dass das Thema Essen oder die Angst zu zunehmen Sie viel zu sehr beschäftigt. Sie kontrollieren Ihr Gewicht durch extrem viel Sport, Erbrechen oder andere Maßnahmen, manchmal erleben Sie Heißhungerattacken, die Sie nicht kontrollieren können.
  • Es gibt eine einschneidende Veränderung in Ihrem Leben: Eine wichtige Beziehung ist beendet worden oder von Trennung bedroht, Ihr Arbeitsplatz ist gefährdet oder Sie haben ihn verloren, Sie sind durch eine Prüfung gefallen oder haben Angst davor, dass dies passieren könnte. Sie haben eine schwere körperliche Erkrankung, deren Behandlung Sie belastet und bei der Sie eine neue Zukunftsorientierung benötigen. Die Belastungen in Ihrem Leben haben sich derart summiert, dass Sie sich ihnen nicht mehr gewachsen fühlen. Sie haben das Gefühl, dass Sie Ihre Lebenssituation nur schwer alleine bewältigen können. Sie fühlen sich so aus der Bahn geworfen, dass Sie glauben, nicht ohne professionelle Hilfe zurecht zu kommen.
  • Sie haben verschiedene körperliche Beschwerden, die sich trotz intensiver medizinischer Diagnostik und Behandlungen nicht bessern. Sie vermuten, dass seelische Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Probegespräche zur Klärung

Es gibt sehr unterschiedliche Formen, wie die eigene Lebenssituation oder das Verhalten aus dem Gleichgewicht geraten können.

Viele Menschen überlegen vor einer Entscheidung für eine psychotherapeutische Behandlung, ob ihre Situation wirklich schlimm genug ist, um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu dürfen oder zu sollen. Sie stellen sich beispielsweise die Fragen: Rechtfertigen meine Beschwerden die Behandlung? Brauche ich Psychotherapie oder sollte ich besser Medikamente nehmen? Oder sollte ich beides miteinander kombinieren?

Oder sollte ich mich besser erst einmal beraten lassen? Solche Fragen können in Probegesprächen mit Psychotherapeut:innen besprochen und geklärt werden, bevor die eigentliche Psychotherapie beginnt.

Die Berufsbezeichnung “Psychotherapeut”, “Psychotherapeutin” ist als Titel gesetzlich geschützt. Erst die ausgebildeten Fachkräfte, die vor der jeweiligen Landesbehörde ihre Qualifikation nachgewiesen und damit ihre Approbation erhalten haben, dürfen diesen Titel führen. Auf diese Weise wird in der psychotherapeutischen Versorgung ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt. Die Approbation durch die Landesregierung ist gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass ein:e Psychotherapeut:in durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen wird oder per Kostenerstattung (siehe Sonderregelungen) die Behandlungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.

Unterschiedliche Berufsgruppen

  • Bis 2020: Psychotherapeutische Behandlungen werden von unterschiedlichen Berufsgruppen durchgeführt. Die Zulassung zur Psychotherapie bei Erwachsenen können sowohl Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss als auch Ärzt:innen erhalten, sofern sie nach dem abgeschlossenen Studium eine entsprechende therapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.Psycholog:innen erwerben bereits während ihrer Studienzeit umfangreiches Wissen über menschliches Erleben und Verhalten sowie über psychische Störungen und deren Behandlung. Daran schließt sich eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung in der Psychotherapie an, in der das Wissen über psychische Störungen und deren Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten vertieft wird. Neben dem Erwerb theoretischen Wissens gehören zu dieser Ausbildung praktische Erfahrungen. Am Ende steht die staatliche Anerkennung, d.h. die Approbation, mit der Berechtigung, den Titel “Psychologische Psychotherapeutin” beziehungsweise “Psychologischer Psychotherapeut” zu führen.
  • Bis 2020: Die Zulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können Psycholog:innen, Ärzt:innen, Pädagog:innen, Heilpädagog:innen oder Sozialpädagog:innen erhalten, wenn sie an ihre Ausbildung oder ihr Studium eine Zusatzausbildung anschließen. Diese beinhaltet, analog zur oben beschriebenen Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeut:innen, Theorie- und Praxisanteile im Kinder- und Jugendbereich. In ihrem Verlauf wird vertieftes Wissen zu psychischen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie deren Ursachen vermittelt, außerdem werden professionelle Kenntnisse zu Diagnostik, Vorbeugung und psychotherapeutischer Behandlung erworben.Die Ausbildung schließt ebenfalls mit der staatlichen Anerkennung – der Approbation zur “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin” beziehungsweise zum “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten” ab.
  • Ab 2020: Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes im Herbst 2019 wurde ein Studiengang “Psychotherapie” geschaffen. In Anlehnung an das Medizinstudium durlachlaufen angehende Therapeut:innen ein fünfjähriges Universitätsstudium und erhalten mit Abschluss des Masters die Approbation in Psychotherapie. In weiteren 3 Jahren setzt man Schwerpunkte wie z.B. Kinder/Jugend oder Erwachsene.

Finanzierungsmöglichkeiten

Ist ein/e Therapeut:in Ihrer Wahl approbiert und durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen, ist eine Finanzierung Ihrer Behandlung durch Ihre Krankenkasse möglich. Hier reicht zunächst die Vorlage der Versichertenkarte. Eine Finanzierung ist auch im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung möglich.

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragen Sie gemeinsam mit ihrem/r Therapeut:in die Kostenübernahme für die Psychotherapie direkt bei der Krankenkasse. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer: www.bptk.de.

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selber tragen.

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten:
Wer zahlt?

Psychotherapie ist eine Heilbehandlung, vom Ursprung des Wortes her “heilende Behandlung der Seele”. Ihr Ziel ist die Linderung oder Beseitigung von psychischen Symptomen, seelischen Einschränkungen und Beschwerden, die die Lebensqualität eines Menschen einschränken.

Die Grundlage jeder psychotherapeutischen Behandlung ist die Arbeitsbeziehung zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in. Diese Beziehung wird durch bestimmte Rahmenbedingungen definiert, zum Beispiel durch Verbindlichkeit der Absprachen, Schweigepflicht der Therapeut:innen Dritten gegenüber und durch Ausgewogenheit zwischen professioneller Distanz und menschlichem Engagement auf Seiten der Therapeut:innen. Über das gemeinsame Gespräch findet der Zugang zueinander statt, sodass auf dieser Grundlage Vertrauen entstehen kann.

Das Gespräch ist das zentrale Element einer Psychotherapiebehandlung. Es gibt jedoch psychotherapeutische Methoden, die auch andere Elemente mit einbeziehen, z.B. konkrete praktische Verhaltensübungen, Übungen mit inneren Vorstellungen und Bildern oder Körperübungen. Je nach Therapieverfahren wird auch, wenn sich dies als notwendig und sinnvoll erweist, außerhalb der therapeutischen Praxis gearbeitet, zum Beispiel, wenn es um die Überwindung von Angst in einer konkreten Alltagssituation geht.

Vielzahl von Methoden

Es gibt eine Vielzahl psychotherapeutischer Verfahren und Methoden mit unterschiedlichen therapeutischen Vorgehensweisen, Zielsetzungen, theoretischen Modellvorstellungen und Menschenbildern im Hintergrund.

Da die meisten Psychotherapeut:innen mehrere Ausbildungen absolviert haben und sich fortlaufend weiterbilden, können Sie davon ausgehen, dass in einer psychotherapeutischen Behandlung Elemente aus unterschiedlichen therapeutischen Verfahren und unterschiedliche therapeutische Methoden zur Anwendung kommen können. Ihr/e Therapeut:in sollte Ihnen jederzeit Auskunft darüber geben können, welche therapeutische Methode gerade angewandt wird, auf welchem theoretischen Hintergrund sie basiert und welche Zielsetzung dabei verfolgt wird.

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • (kognitive) Verhaltenstherapie (VT bzw. KVT)
  • Systemische Therapie (ST)

Zusätzlich wissenschaftlich anerkannte Verfahren sind z.B.
(die noch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen werden):

  • Humanistische Verfahren (z.B. Gesprächsherapie, Gestalttherapie, Emotionsfokussierte Therapie)
  • Hypnotherapie, v.A. bei Rauchentwöhnung
  • Körpertherapien

Weitere detailierte Informationen über die einzelnen Verfahren:
Therapieverfahren mit Erklärung

Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren: Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

Eine Psychotherapie beginnt mit einer Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Absprachen werden getroffen und die Rahmenbedingungen der gemeinsamen therapeutischen Arbeit an Ihren Problemen festgelegt. Weiter werden Sie von Ihrem/r Therapeut:in aufgefordert, Ihr Problem ausführlich zu schildern und Ihre Symptome zu beschreiben. Dazu werden häufig auch Fragebögen und Testverfahren eingesetzt.

In der Anfangsphase der Psychotherapie wird Ihr/e Therapeut:in Sie ausführlicher zur Vorgeschichte Ihres Problems befragen. Hier können wichtige Erfahrungen, die Sie in Ihrer Kindheit und in Ihrem späteren Leben gemacht haben, zur Sprache kommen. Eventuell werden Sie gebeten, zu dieser Thematik einen speziellen Fragebogen, einen so genannten Anamnesefragebogen, auszufüllen.

Schließlich werden auch Zielvereinbarungen getroffen, wobei es zunächst darum geht, vorläufige Ziele zu formulieren, an denen Sie im Verlauf Ihrer Therapie arbeiten werden.

Individuelle Entwicklung

Jede Psychotherapie hat ihren eigenen individuellen Verlauf. Sie wird durch Sie selbst, Ihre/n Psychotherapeut:in, Ihr Problem und das angewendete Psychotherapieverfahren beeinflusst. Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung ist in hohem Maße abhängig davon, inwieweit Sie bereit sind, sich auf neue Erfahrungen einzulassen oder Veränderungen umzusetzen. Wichtig ist auch, außerhalb der therapeutischen Sitzungen weiter über die besprochenen Themen nachzudenken, das Besprochene wirken zu lassen und auszuprobieren.

Eine Psychotherapie kann als unterstützend, beruhigend und klärend erlebt werden. Es kann aber auch sein, dass es schwierige Phasen gibt, auf die häufig positive Veränderungen folgen. Im Verlauf einer Psychotherapie kann es Krisen, Rückfälle, Skepsis und Zweifel geben. Manchmal müssen Veränderungen gegen innere Widerstände durchgesetzt werden. Durch die Widerstände können aber auch verdeckte Probleme sichtbar werden. Wichtig ist es, dies in der Therapie zu besprechen.

Im Laufe der Behandlung sollte es Ihnen jedoch schrittweise besser gehen. Sie sollten mit bestimmten Situationen leichter umgehen können, nicht mehr so häufig Angst haben, sich sicherer oder zuversichtlicher fühlen oder einfach ruhiger werden.

Erstzugangsrecht

Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 gibt es ein so genanntes Erstzugangsrecht zu psychologischen Psychotherapeut:innen. Das bedeutet, dass Sie mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse direkt zu einem/r Psychotherapeut:in Ihrer Wahl gehen können.

Kontaktaufnahme

Über niedergelassene Psychotherapeut:innen in Ihrer Region können Sie sich auf verschiedenen Wegen informieren: in diesen Grünen Seiten, den Gelben Seiten, einer Therapeut:innenliste Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung oder über Empfehlungen von anderen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch. Psychotherapeut:innen bieten feste telefonische Sprechzeiten an, zu denen Sie persönlich erreichbar sind. Dann können Sie sich direkt darüber informieren, ob Sie einen Termin für ein erstes Gespräch im Rahmen der Praxissprechstunde oder als probatorische Sitzung (s. u.) erhalten können. Zur Orientierung können Sie auch bei verschiedenen Therapeut:innen einen Gesprächstermin vereinbaren.

Akutbehandlung

Eine sofort nötige Akutbehandlung umfasst zwölf Termine und muss zeitnah nach dem ersten Gespräch begonnen werden. Anschließend kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden.

Probatorische Sitzungen

Zur Beantragung einer längerfristigen Psychotherapie ist die Durchführung von zwei bis vier probatorischen Sitzungen nötig. Hier können Sie noch einmal in Ruhe Ihr Anliegen prüfen, ob Sie in der entsprechenden Praxis die Therapie beginnen möchten. Weitere Fragen zur Psychotherapie, deren Verlauf und den Rahmenbedingungen können hier geklärt werden.

Kurz- und Langzeittherapie (KZT und LZT)

Gemeinsam mit Ihrem/r Therapeut_in und in Abhängigkeit von der Zielsetzung und dem Behandlungsplan entscheiden Sie über die Beantragung einer KZT mit bis zu 24 Terminen oder einer LZT mit bis zu 60 Terminen (Analyt. PT mit bis zu 160 Terminen). Bei entsprechender Indikation sind je nach Therapieverfahren auch Verlängerungen bis zu einem bestimmten Kontingent an Sitzungen möglich. Dies wird im Therapieverlauf gemeinsam mit Ihrem/r Therapeut:in besprochen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Vor einer psychotherapeutischen Behandlung können sich Kinder und Jugendliche ebenfalls in einer Sprechstunde vorstellen. Darauf können zwei bis sechs probatorische Sitzungen folgen, um das weitere Vorgehen zu klären. Dies kann auch unter Einbindung von Bezugspersonen erfolgen. Je nach Bedarf und Indikation können eine Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie nach dem Antragsverfahren eingeleitet werden.

Die KZT umfasst ebenfalls bis zu 24 Sitzungen. Bei der LZT ergibt sich je nach Therapieverfahren ein höheres Kontingent an verfügbaren Sitzungen mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dies muss im Einzelfall gemeinsam geklärt werden.

Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen besteht in allen drei Verfahren die Möglichkeit, Bezugspersonen in die Therapie mit einzubeziehen. Dies kann im Verhältnis 4:1 geschehen (vier Therapiestunden mit dem Kind ermöglichen eine Therapiestunde mit der Bezugsperson).

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Sollten Sie in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz bekommen können, gibt es in Absprache mit Ihrer Krankenkasse die Möglichkeit einer sogenannten Kostenerstattung bei Therapeut:innen ohne Kassensitz. Dies gilt bei besonderer Dringlichkeit und/oder langen Wartezeiten und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Therapeut:innen helfen Ihnen bei der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse.

Finanzierung der Psychotherapie

Wenn Therapeut:in und Patient:in den Beginn einer Psychotherapie vereinbart haben, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Sie können die Behandlung natürlich selbst bezahlen. Wenn die Behandlung durch Ihre Krankenkasse finanziert werden soll, muss die ausgewählte Praxis über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen oder per Kostenerstattung abrechnen. In jedem Fall wird als erstes ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die notwendigen Formulare erhalten Sie in der Praxis. Hier erhalten Sie auch weitere, detaillierte Informationen zum Antragsverfahren. Sollten Sie privat versichert sein, fordern Sie die Formulare selbst bei Ihrer Krankenkasse an.

Im Normalfall rechnet Ihr/e Therapeut:in nach Genehmigung des Antrags die Behandlung direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Therapien im Rahmen der Kostenerstattung werden in der Regel direkt über die Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte bekommen eine Rechnung über die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen, die sie wie gewohnt bei ihrer Kasse einreichen und erstattet bekommen.

Behandlungsrahmen

Für eine psychotherapeutische Behandlung gibt es weitere formale Rahmenbedingungen. In der Regel finden die therapeutischen Sitzungen einmal pro Woche an fest vereinbarten Terminen statt. Diese können je nach Absprache auch verändert werden. Auch können zum Ende der Behandlung die Abstände zwischen den Sitzungen verlängert werden. Es kann auch Phasen intensiver therapeutischer Arbeit geben, zum Beispiel, wenn der Umgang mit bestimmten Situationen geübt werden soll. In psychoanalytischen Behandlungen finden meistens zwei oder mehr Sitzungen pro Woche statt.

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Die vereinbarten Sitzungstermine sind für beide Seiten verbindlich. Für den Fall, dass Sie einen Sitzungstermin absagen müssen, werden üblicherweise Ausfallregelungen getroffen. Da die einzelnen Psychotherapeut:innen dies unterschiedlich handhaben, wird im Rahmen der ersten Sitzungen über mögliche Regelungen bei Terminabsagen oder -verschiebungen gesprochen.

Psychotherapeut:innen stehen grundsätzlich unter Schweigepflicht über alles, was sie im Rahmen ihrer therapeutischen Tätigkeit erfahren. Das gilt auch für das Praxispersonal. Über die therapeutischen Gespräche führen die Therapeut:innen eigene Aufzeichnungen.

Auch diese werden vertraulich behandelt. Falls sie einmal mit Dritten über Ihre Behandlung sprechen müssen, beispielsweise mit mitbehandelnden Ärzt:innen, ist es notwendig, dass Sie sie zuvor schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

Eine Psychotherapie endet mit dem Erreichen der vereinbarten Therapieziele bzw. wenn das von der Krankenkasse bewilligte Stundenkontingent ausgeschöpft ist. Nach Ablauf von zwei Jahren haben Sie wieder Anspruch auf weitere psychotherapeutische Leistungen. Ausnahmen werden gemacht, wenn eine andere Diagnose gestellt wird, ein Verfahrenswechsel erfolgt oder es andere wichtige Gründe dafür gibt, dass Sie weiterbehandelt werden sollten.

Vielzahl von Methoden

Die verschiedenen Therapieformen können sowohl in Einzelsitzungen als auch in der Gruppe durchgeführt werden. Welche Angebote in der jeweiligen Praxis gemacht werden können, erfragen Sie am besten im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme.

Auf der Suche nach einem/r passenden Psychotherapeut:in stellt sich die Frage, woran zu erkennen ist, ob diese/r fachlich kompetent ist und angemessen mit Ihnen umgeht. Es gibt eine Reihe von Hinweisen, die man dabei berücksichtigen kann:

  • Erster Eindruck
    Beim ersten Gesprächstermin werden Sie einen ersten Eindruck von der Praxis gewinnen. Bei den Räumlichkeiten können Sie darauf achten, ob Sie sich in der Praxis wohlfühlen. Entsprechen Ordnung und Sauberkeit der Praxis und des Therapieraumes Ihren Ansprüchen und Vorstellungen? Fühlen Sie sich während des Gesprächs durch irgendetwas gestört, zum Beispiel durch dauerhafte Lärmbelastungen, Gerüche oder Haustiere in der Praxis wie einen Hund oder eine Katze?
  • Aufmerksamkeit
    Weiter erhalten Sie einen Eindruck davon, wie der/die Therapeut:in das Gespräch mit Ihnen gestaltet. Wie ist die Sitzanordnung während des Gespräches? Sitzt der/die Therapeut:in hinter einem Schreibtisch oder Ihnen gleichberechtigt gegenüber? Ist Ihnen das angenehm? Haben Sie die volle Aufmerksamkeit Ihres Gegenübers oder wirkt es gleichgültig, unkonzentriert oder gehetzt? Können Sie ungestört sprechen oder gibt es Unterbrechungen, beispielsweise durch Telefonate oder Praxismitarbeiter:innen oder andere Personen, die während der Sitzung den Raum betreten?
  • Respekt
    Von entscheidender Bedeutung für Ihre Einschätzung und Ihr Wohlbefinden ist sicherlich die Art und Weise, wie ein/e Therapeut:in mit Ihnen umgeht. Ist Ihr Gegenüber freundlich und zugewandt, zeigen die Reaktionen, dass Sie verstanden werden und man sich mit Ihren Problemen beschäftigt? Zeigen die Äußerungen auf Ihre Schilderungen Ihres Problems vielleicht bereits neue Blickwinkel für Sie auf? Bleibt das Geschehen für Sie transparent und nachvollziehbar? Sind Fragen nach Ausbildung und Berufserfahrung möglich? Werden Ihre Schilderungen respektvoll aufgenommen?
  • Klare Absprachen
    Die Vereinbarungen zwischen Therapeut:in und Patient:in können schriftlich oder mündlich festgemacht werden. Wichtig ist, dass es klare und eindeutige Absprachen gibt. Auf mehrere Punkte sollte dabei geachtet werden: Ist die Finanzierung der Therapie geklärt? Gibt es eine klare Regelung zum Ausfallhonorar, falls Sie einen Termin versäumen? Gibt es Absprachen über Ausfallzeiten bei Urlaub?
  • Absolute Verlässlichkeit
    Für den Fall, dass es Ihnen einmal besonders schlecht geht, sollte auch die Erreichbarkeit Ihrer/s Therapeut:in gewährleistet oder geklärt sein, an wen Sie sich sonst wenden können. Auch Terminabsprachen müssen verbindlich sein. Sie sollten es nicht akzeptieren, wenn Ihr/e Therapeut:in die vereinbarten Sitzungstermine unentschuldigt nicht einhält.
  • Grundsätzlich ist das Auftauchen von Gefühlen im Verlauf einer Therapie nicht ungewöhnlich, dies kann im Gegenteil ein Zeichen dafür sein, dass eine wirksame therapeutische Beziehung entstanden und ein therapeutischer Prozess eingetreten ist. Entscheidend ist, ob Ihr/e Therapeut:in auf respektvolle, wertschätzende und sorgsame Weise mit Ihren Gefühlen umgeht und ermöglicht, sie zu besprechen, und stets die Grenzen wahrt.
  • Keinesfalls darf es im Verlauf einer Psychotherapie zu sexuellen Kontakten oder Handlungen zwischen Therapeut:in und Patient:in kommen. In einem solchen Fall können Sie sich an die Psychotherapeutenkammer, an einen der Berufsverbände oder unsere Praxisnetz-Patienenbeauftragte wenden.
  • Fazit
    Für ihre Entscheidung, bei einem/r Therapeut:in zu bleiben, können Sie vor allem Ihr eigenes Empfinden zu Rate ziehen: Fühlen Sie sich wohl? Können Sie sich vorstellen, dort auch über längere Zeit hinweg regelmäßig Sitzungen zu absolvieren? Haben Sie den Eindruck, dass die Chemie stimmt? Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, dass Sie und Ihr/e Therapeut:in sowie das angewandte therapeutische Verfahren zueinander passen.

Grundsätzlich behandeln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Sie können mit Ihrem Kind direkt zu einem/r Therapeut:in Ihrer Wahl gehen.

Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche auch ohne ihre Eltern und ohne deren Einwilligung und Wissen eine Therapie beginnen. Das Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen dienen einerseits dazu, abzuklären, ob eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die richtige Hilfe für Ihre Probleme und die Ihres Kindes ist. Andererseits haben Sie die Möglichkeit zu überprüfen, ob sich zwischen Therapeut:in und Kind eine vertrauensvolle, tragfähige therapeutische Beziehung entwickeln kann.

 

Was unterscheidet die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von der psychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen?

Kinder sind selten zu Gesprächen über eigene Ängste und Konflikte zu gewinnen. Ihre Sprache ist das Spiel! Im freien Spiel stellen sie ihre persönliche Wirklichkeit dar, so wie sie sie aktuell erfahren, fühlen und interpretieren. Damit bieten sie Therapeut:innen den Schlüssel zum Verständnis ihrer besonderen seelischen Konflikte, geben Einblick in ihre Nöte und Sorgen.

Durch die speziellen Spielangebote im Therapiezimmer können Kinder entsprechend dem Stand ihrer psychischen Entwicklung die Themen ihres Lebens ausspielen: Sie können die aktuellen oder auch zurückliegenden Erlebnisse, die sie belasten und in ihrer Weiterentwicklung einschränken, ausdrücken und bearbeiten. Auch unbewusste oder vorbewusste Themen werden durch das freie Spielen für die psychotherapeutische Arbeit zugänglich. Gleichzeitig entfalten Kinder im therapeutischen Spiel heilende Kräfte, indem sie auf aktive und kreative Weise ihre Lebensrealität nicht nur darstellen und mitteilen, sondern auch verändern und Bewältigungsstrategien entwickeln. Mit dem/r Therapeut:in können sie neue Beziehungserfahrungen sammeln, neue Verhaltensformen ausprobieren und einüben und so Lösungen für ihre Konflikte und Probleme entwickeln.

Jugendliche und junge Erwachsene haben andere Bedürfnisse und Ansprüche an eine therapeutische Begleitung. Hier nehmen Gesprächsanteile im Therapiegeschehen stark zu. Das freie Spiel als zentrales Medium verliert mit zunehmendem Alter der jungen Patient:innen an Bedeutung. Die unmittelbare Beziehung zwischen Jugendlichen und Therapeut:in wird noch elementarer für das therapeutische Prozessgeschehen. Doch auch hier hat die Handlungsebene und das gemeinsame konkrete Tun – z.B. in Form von Malen, Gestalten, Bewegen, Theaterspielen –einen sehr hohen Stellenwert. Die jungen Menschen können natürlich selbst entscheiden, ob und in welchem Rahmen sie ihre Eltern am Therapiegeschehen beteiligen wollen. Wichtig ist, dass die vorrangige Handlungsgrundlage für Therapeut:innen immer die Motivation und das Veränderungsbedürfnis der Jugendlichen ist, und das muss nicht unbedingt immer den Bedürfnissen der Eltern entsprechen.

Eltern werden immer in die psychotherapeutische Behandlung von Kindern miteinbezogen, manchmal auch die Geschwister. Dies geschieht meist in Form von regelmäßigen Eltern- oder Familiengesprächen. Es ist aber auch möglich, dass Mütter und Väter direkt in die Therapiestunden eingebunden werden. Das Verhalten eines Kindes, seine psychischen und sozialen Probleme stehen immer in enger Wechselwirkung zu den Beziehungen und Geschehnissen innerhalb der Familie. Ändert ein Kind durch die psychotherapeutische Behandlung sein Verhalten, wird dies Auswirkungen auf die gewohnten Beziehungs- und Verhaltensmuster in der Familie und im sozialen Umfeld haben. Deshalb ist es notwendig, nach Absprache die Familie und eventuell auch andere Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes von Anfang an in die Therapieplanung und -gestaltung einzubeziehen. Die Intensität der Einbindung der Bezugspersonen hängt einerseits vom Schweregrad der Störung ab, andererseits vom Alter der Kinder und Jugendlichen.

 

Anmerkungen zu den Methoden in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Auch in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen gibt es unterschiedliche Therapiemethoden. Sie sind häufig in Anlehnung an die Therapiekonzepte für Erwachsene entstanden. Die Besonderheit in der Anwendung bei jungen Menschen liegt wie oben beschrieben im Stellenwert des aktiven, freien und kreativen Spiels im therapeutischen Prozess. In der Regel werden von den Therapieschulen eigene Ausbildungsgänge für die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen angeboten, um dieser Besonderheit Rechnung zu tragen.

Sollten Sie auf Ihrer Suche nach einer geeigneten psychotherapeutischen Behandlung weitere Fragen haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.

Einige Ihrer Fragen kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten, vor allem wenn es um die Beantragung und Finanzierung einer Psychotherapie geht. Die meisten Krankenkassen halten auch Listen von zugelassenen Psychotherapeut:innen bereit, die Ihnen zugeschickt werden und bei Ihrer Suche nach einem Therapieplatz helfen können. Auch bei der Informationsstelle für Therapieplatzsuchende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe können Sie unter der Telefonnummer 0231 – 94 32 96 00 eine solche Liste anfordern.

Im Internet finden sich weitere Informationsangebote:
https://www.bptk.de/patientinnen/einfuehrung/

https://www.kbv.de/html/28551.php

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an das Infobüro des app: wenden. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 0521 – 56 07 79 82, immer montags 09:00-10:30 Uhr und donnerstags, 17:00 – 18:30 Uhr.
Bitte beachten Sie: die aktuellen Sprechzeiten und evtl. Ausfälle finden Sie auf unserer Homepage unter “Kontakt”.

Krankheitsspezifisches Informationsmaterial für Patient*innen zum Download:

Download: Info-Psychotherapie (PDF)
Download: Info-Psychische-Krisen (PDF)
Download: Info-Depression (PDF)
Download: Selbsthilfegruppen für psychische Themen (PDF)
Download: Übersicht über Selbsthilfegruppen (PDF)
Download: Hilfreiche Patienteninformationen im Internet (PDF)

Hier bieten wir Ihnen eine nicht vollständige Liste mit psychosozialen Einrichtungen in Bielefeld sowie Informations- und Beratungsangeboten für psychisch Kranke in Bielefeld, bzw. Ostwestfalen:

Psychosoziale Einrichtungen in Bielefeld:

Selbsthilfegruppen

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld, sind eine professionelle Beratungsstelle rund um das Thema Selbsthilfe in der Stadt Bielefeld
Quelle: https://www.paritaetischer-bielefeld.de/selbsthilfe-kontaktstelle/ueberblick

Wichtige Anmerkungen:
  • Die Angebote können sich ändern, daher ist es ratsam, die jeweiligen Einrichtungen direkt zu kontaktieren, um aktuelle Informationen zu erhalten.
  • In Notfällen sollte immer der Rettungsdienst (112) oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) kontaktiert werden.

Informationen rund um die Psychotherapie und auch Hilfe bei der Therapieplatz suche bietet die kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe https://www.kvwl.de/ und auch die Psychotherapeutenkammer NRW http://www.psychotherapeutenkammer-nrw.de/

In akuten Notsituationen können wir wahrscheinlich nicht schnelle Hilfe leisten. Bitte wenden Sie sich an die bekannten Notrufnummern oder an die städtischen Krisendienste https://www.bielefeld.de/de/biju/fp/ghk/krd

Notfallnummern:

Bei psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder an die zuständigen Psychiatrischen Institutsambulanzen:

– Bielefeld: EvKB Tel. 0521-77278526,
– Kreis Gütersloh: LWL Tel. 05241-5022204,
– Kreis Lippe: GPZ Tel. 05231-45850540,
– Herford: Klinikum Herford Tel. 05221-940,
– Paderborn: LWL Tel.: 05251-2950.

Zudem ist die Telefonseelsorge (kostenlose anonyme Telefonberatung) Tag & Nacht – durchgehend erreichbar unter der Tel. 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder online über den Link: http://www.chat.telefonseelsorge.org

(Onlineberatung/ Chatberatung)

Weitere Informationen im Internet:

Bei der Suche nach Informationen zu psychischen Problemen und Krankheiten im Internet ist es wichtig, auf seriöse und vertrauenswürdige Quellen zu achten. Hier sind einige Empfehlungen:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
    Die BZgA bietet auf ihrer Website umfangreiche und gut verständliche Informationen zu psychischen Erkrankungen, Prävention und Hilfsangeboten.
    Link: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN):
    Die DGPPN ist eine Fachgesellschaft von Experten und bietet wissenschaftlich fundierte Informationen zu psychischen Erkrankungen und deren Behandlung.
    Link: DGPPN
  • Stiftung Deutsche Depressionshilfe:
    Diese Stiftung bietet umfassende Informationen zu Depressionen, bietet Selbsttests und vermittelt Hilfsangebote.
    Link: Deutsche Depressionshilfe
  • Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit:
    Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit ist ein Angebot des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Technischen Universität Dresden. Es bietet viele, wissenschaftlich fundierte Informationen zu einer Vielzahl von psychischen Erkrankungen.
    Link: Informationsportal zur psychischen Gesundheit
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
    Die KBV bietet auf ihrer Website Patienteninformationen zu verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Behandlung.
    Link: KBV

Wichtige Hinweise:
Informationen aus dem Internet können eine professionelle Diagnose und Behandlung nicht ersetzen. Bei akuten psychischen Problemen sollte immer ein Arzt oder Psychotherapeut aufgesucht werden. Es ist wichtig darauf zu achten, dass Seiten medizinischen Inhalt anbieten, ein Impressum besitzen und möglichst von staatlichen Organisationen, oder von anerkannten Vereinen stammen.